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Wärmedämmung: Welche Gesetze und Regelungen sind wichtig?

Ob Einfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie: Immer mehr Menschen in Deutschland wollen ihr Gebäude dämmen. Kein Wunder: Eine moderne Wärmedämmung senkt den Energiebedarf, reduziert die Heizkosten und ist gut für die Umwelt. Außerdem steigert sie den Wiederverkaufswert des Gebäudes. Es existieren allerdings einige Gesetze und Regelungen, die dabei beachtet werden müssen. Wir zeigen Ihnen, welche Vorschriften und Pflichten Sie kennen sollten und was passiert, wenn Sie diese ignorieren.

Müssen Gebäude eine Wärmedämmung haben?

Aktuell ist viel von Umweltschutz und Nachhaltigkeit die Rede – auch in der Politik. Ständig kursieren neue Vorlagen für Gesetze, mit denen Energie eingespart und der CO2-Fußabdruck gesenkt werden soll. Die Vermutung liegt also nahe, dass mittlerweile jedes Gebäude wärmegedämmt sein muss, oder? Nicht ganz. Eine generelle Dämmpflicht gibt es nämlich nicht.

 

Ausnahmen bestätigen die Regel: das Gebäudeenergiegesetz

Auch wenn eine generelle Dämmpflicht nicht existiert: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen das Gebäude oder einige Bauteile gedämmt werden. Geregelt ist dies im Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bündelt. Das GEG besagt: Gebäude und Bauteile müssen einen U-Wert von maximal 0,24 W/(m2K) einhalten. U-Wert ist dabei die Bezeichnung für den Wärmedurchgangskoeffizienten. Er gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil nach außen abgegeben wird und ist so ein Maßstab für die Wärmedämmung eines Gebäudes. Als Faustregel gilt: Je kleiner der U-Wert, desto effektiver ist die Wärmedämmung. Das Gebäudeenergiegesetz definiert damit folgende konkrete Vorgaben, an die sich alle Immobilien- und Wohnungsbesitzer halten müssen:

  • Werden mehr als zehn Prozent der Fassade oder anderer Bauteile saniert, müssen die energetischen Vorgaben (U-Wert von maximal 0,24 W/(m2K)) eingehalten werden.
  • Das Dach oder die oberste Geschossdecke müssen gedämmt sein.
  • Das gleiche gilt für Heiz- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen.

Sie haben gerade ein Haus gekauft? Dann haben Sie als Eigentümer zwei Jahre Zeit, die Dämmung nach den Vorschriften des GEG anzupassen. Ignorieren Sie diese Pflichten, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro!

Wer ist von der Dämmpflicht befreit?

Tatsächlich gibt es Fälle oder Situationen, in denen Sie von der Dämmpflicht befreit sind. Dies betrifft insbesondere Eigentümer von Gebäuden, die in diesen Immobilien bereits vor dem Jahr 2002 gewohnt haben. Auch wenn das Dachgeschoss den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 einhält oder das Gebäude denkmalgeschützt ist, muss keine Dämmung vorgenommen werden, sobald diese das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde.

Gebäudedämmung: Welche Vorgaben sind einzuhalten?

Sie sind von den Vorteilen einer Wärmedämmung überzeugt? Sie wollen endlich Energie sparen und Ihre Immobilie zukunftssicher sanieren? Dann empfehlen wir Ihnen die Beauftragung eines professionellen Fachbetriebs wie der mbs Insulation GmbH. Denn auch bei der Dämmung selbst sind zahlreiche Vorgaben einzuhalten. Hier nur einige Beispiele:

  • Baurechtliche Vorschriften: Je nach Standort und Zustand des Gebäudes müssen die örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde eingeholt und eingehalten werden. Dies betrifft auch Genehmigungen, die eventuell durch einen Gutachter erteilt werden. Mit einem Fachbetrieb an Ihrer Seite umgehen Sie hier typische Stolperfallen, die die Sanierung unnötig in die Länge ziehen oder sogar verhindern können.
  • Förderprogramme: Dämmverfahren wie die Einblasdämmung werden finanziell gefördert. Damit Sie die Förderung erhalten, sollten Sie sich zunächst von einem Fachbetrieb beraten lassen, der Sie auch bei der Beantragung der Förderung unterstützen kann. Schließlich gibt es hier ebenfalls zahlreiche rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.
  • Brand- und Schallschutzvorschriften: Neben den energetischen Anforderungen müssen auch die Vorschriften für Brand- und Schallschutz bei der Auswahl und Installation von Dämmmaterialien beachtet werden.

Welche Dämmmaterialien sind erlaubt?

Aktuell werden vor allem drei Dämmmaterialien verwendet. Dazu gehören synthetische Dämmstoffe, mineralische Dämmstoffe sowie natürliche Dämmstoffe. Jedes dieser drei Materialien darf verbaut werden und ist im Handel erhältlich. Gerade synthetische Dämmstoffe wie EPS oder Styropor sind allerdings wenig nachhaltig und damit nicht zu empfehlen. Bei mbs Insulation setzen wir daher auf geflockte Mineralwolle – einen besonders umweltschonenden Dämmstoff, der zudem auch äußerst effektiv ist.

Müssen Mieter ihre Wohnung dämmen?

Grundsätzlich ist nicht der Mieter, sondern der Vermieter für die Gebäudedämmung verantwortlich. Als Mieter können Sie allerdings Fenster abdichten oder durch das Dämmen der Rollladenkästen Heizkosten einsparen. Sie sollten diese Maßnahmen aber immer vorab mit dem Gebäudebesitzer oder Vermieter besprechen.

Sie haben Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben oder möchten sich persönlich von uns beraten lassen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine Nachricht!